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16 U 130/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-10-25, 16 U 130/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-25
Aktenzeichen: 16 U 130/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1025.16U130.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Unter vollständiger Zurückweisung der Berufung der Klägerin und teilweiser Zurückweisung der weitergehenden Anschlussberufung der Beklagten wird das am 13.07.2022 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 207/21 – auf die Anschlussberufung der Beklagten dahingehend teilweise abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 10.672,81 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 631.787,07 € (Berufung = 620.699,30 €; Anschlussberufung = 11.087,77 €) festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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