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9 U 19/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-09-11, 9 U 19/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-11
Aktenzeichen: 9 U 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0911.9U19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.12.2022 (10 O 196/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 59.240,47 EUR festgesetzt.
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