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2 U 15/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-08-28, 2 U 15/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-28
Aktenzeichen: 2 U 15/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0828.2U15.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.01.2023 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 214/22 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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