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7 U 96/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-05-11, 7 U 96/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 7 U 96/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0511.7U96.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Handelskammer des Landgerichts Köln vom 22.04.2022, Az.: 90 O 82/20, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 311.096,59 EUR festgesetzt.
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