Oberlandesgericht Köln, 2023-04-20, 1 ORs 44/23

1 ORs 44/23Supreme CourtApr 20, 2023

Regest

Ist ein Pflichtverteidiger nur für einen Hauptverhandlungstermin bestellt, endet seine Beiordnung mit Ablauf dieses Hauptverhandlungstags. Die Rechtsmitteleinlegungsbefugnis des § 297 StPO steht ihm dann nicht zu.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 1 ORs 44/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 1 ORs 44/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0420.1ORS44.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: StPO § 297

Leitsätze

Ist ein Pflichtverteidiger nur für einen Hauptverhandlungstermin bestellt, endet seine Beiordnung mit Ablauf dieses Hauptverhandlungstags. Die Rechtsmitteleinlegungsbefugnis des § 297 StPO steht ihm dann nicht zu.

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 14. September 2022 wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

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