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6 U 49/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-11-18, 6 U 49/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 6 U 49/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1118.6U49.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.01.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 19/21 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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