Oberlandesgericht Köln, 2022-11-17, 10 U 25/22

10 U 25/22Supreme CourtNov 17, 2022

Full text

Oberlandesgericht Köln — 10 U 25/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-17

Aktenzeichen: 10 U 25/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1117.10U25.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 23.2.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 285/21 – unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen im Ausspruch zur Hauptsache und hier zu Ziffer 1. des Tenors teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, über den zuerkannten Betrag von 4.058,65 Euro hinaus an die Klägerin weitere 3.038,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.809,01 Euro seit dem 26.11.2020 bis zum 27.10.2022 und aus 7.096,69 Euro seit dem 28.10.2022 Zug - um – Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Seat Ibiza 1598 mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer N01 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Beklagte; von den Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin 10% und der Beklagten 90% auferlegt.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.