Oberlandesgericht Köln, 2022-11-11, 6 U 80/22

6 U 80/22Supreme CourtNov 11, 2022

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 80/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-11

Aktenzeichen: 6 U 80/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1111.6U80.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.04.2022 verkündete Urteil

der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 177/21 –

wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  2. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig voll-

streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 10.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe

von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klä-

gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10.000 € hinsichtlich der

Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-

ckenden Betrages leistet.

  1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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