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7 U 47/20•Oberlandesgericht Köln, 2022-10-13, 7 U 47/20
Entscheidungsdatum: 2022-10-13
Aktenzeichen: 7 U 47/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1013.7U47.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts G. vom 11.03.2020 (Az: 17 O 122/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 206.272,10 EUR festgesetzt.
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