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2 Ws 484/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-28, 2 Ws 484/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-28
Aktenzeichen: 2 Ws 484/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0928.2WS484.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass die Beiordnung von Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger aufgehoben wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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