Oberlandesgericht Köln, 2022-08-18, 7 U 189/21

7 U 189/21Supreme CourtAug 18, 2022

Full text

Oberlandesgericht Köln — 7 U 189/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-18

Aktenzeichen: 7 U 189/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0818.7U189.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird das am 16.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az. 5 O 11/20, teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 43.656,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 45 % und das beklagte Land 55 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 79.835,85 € festgesetzt.

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