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10 U 26/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-13, 10 U 26/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 10 U 26/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0613.10U26.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23.02.2022 – 10 O 123/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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