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20 U 252/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-10, 20 U 252/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-10
Aktenzeichen: 20 U 252/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0610.20U252.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 3. November 2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 424/20 – wird die angefochtene Entscheidung unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.473,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. November 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens und die Kosten des Berufungsverfahrens haben jeweils die Klägerin zu 94% und die Beklagte zu 6% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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