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17 U 136/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-06-01, 17 U 136/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-01
Aktenzeichen: 17 U 136/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0601.17U136.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. September 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 19 O 38/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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