Oberlandesgericht Köln, 2022-04-29, 20 U 92/21

20 U 92/21Supreme CourtApr 29, 2022

Full text

Oberlandesgericht Köln — 20 U 92/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 20 U 92/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0429.20U92.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juni 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 340/20 – wird bezüglich des Berufungsantrages zu 4) als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Juni 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 9 O 340/20 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.

III.

Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird für die Beklagte im Hinblick auf die Frage der Wirksamkeit der Beitragsanpassungsklausel in § 8b AVB, die in weiten Teilen § 8b MB/KK 2009 entspricht, zugelassen.

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