projects
9 U 124/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-04-05, 9 U 124/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 9 U 124/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0405.9U124.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 26.05.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln –23 O 471/19 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.