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24 U 64/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-02-17, 24 U 64/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-17
Aktenzeichen: 24 U 64/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0217.24U64.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 193/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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