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4 U 107/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-12-07, 4 U 107/20
Entscheidungsdatum: 2021-12-07
Aktenzeichen: 4 U 107/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1207.4U107.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 28. Mai 2020 - 1 O 480/19 - teilweise abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.610,32 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 11. April 2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 28. August 2019 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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