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20 U 42/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-11-26, 20 U 42/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 20 U 42/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:1126.20U42.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.03.2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 161/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.636,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 81 % und die Beklagte zu 19 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 63 % und der Beklagten zu 37 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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