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16 U 153/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-09-22, 16 U 153/20
16 U 153/20Supreme CourtSep 22, 2021
Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens gehandelt hat.
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 16 U 153/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0922.16U153.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: §§ 195, 199, 826, 852 BGB
Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens gehandelt hat.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.08.2020 – 15 O 425/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.859,49 € festgesetzt.
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