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6 U 34/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-09-10, 6 U 34/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-10
Aktenzeichen: 6 U 34/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0910.6U34.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.01.2021 (14 O 98/19) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung hinsichtlich der Ziffern 2, 3 und 4 abgeändert und die Ziffern 2, 3 und 4 unter Abweisung der Klage im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2018 zu zahlen;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 650,34 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 zu zahlen;
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 650,34 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2021 zu zahlen;
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln – soweit es bestätigt worden ist – sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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