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15 W 51/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-08-17, 15 W 51/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-17
Aktenzeichen: 15 W 51/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0817.15W51.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24.07.2021 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 01.07.2021 - 15 O 372/20 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 27.07.2021 wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Datenauskunft (Klageantrag zu 1) auf 5.000 EUR (statt 500 EUR) festgesetzt wird.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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