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19 U 103/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-07-09, 19 U 103/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 19 U 103/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0709.19U103.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.08.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (13 O 147/16) wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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