Oberlandesgericht Köln, 2021-06-14, 9 U 260/20

9 U 260/20Supreme CourtJun 14, 2021

Full text

Oberlandesgericht Köln — 9 U 260/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-14

Aktenzeichen: 9 U 260/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0614.9U260.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das am 02.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 23 O 400/19 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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