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20 U 316/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-06-11, 20 U 316/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 20 U 316/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0611.20U316.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. November 2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 462/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.617,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. November 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 12% und die Beklagte zu 88% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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