Oberlandesgericht Köln, 2021-05-04, 16 U 63/20

16 U 63/20Supreme CourtMay 4, 2021

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 U 63/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-04

Aktenzeichen: 16 U 63/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0504.16U63.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.03.2020 – 7 O 371/11 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 2 und 3 als Gesamtschuldner.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten zu 2 und 3 wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 71.697,60 € festgesetzt.

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