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20 U 275/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-16, 20 U 275/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 20 U 275/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0416.20U275.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2020 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 335/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.457,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.03.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagte zu 49 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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