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6 U 101/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-03-26, 6 U 101/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 6 U 101/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0326.6U101.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 1, 2, § 50
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.08.2020 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 77/19 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem sie diese zurückgenommen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5. Die Kosten in erster Instanz tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagten zu 21 %.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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