Oberlandesgericht Köln, 2021-02-10, 2 Wx 294/20

2 Wx 294/20Supreme CourtFeb 10, 2021

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 294/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 2 Wx 294/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0210.2WX294.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 23. November 2020 wird der am 12. November 2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth, 8 VI 19/20, dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 dem Umsatzsteuersatz von 19 % und die Vergütung des Beteiligten zu 1) ab dem 1. Juli 2020 dem Umsatzsteuersatz von 16 % unterliegt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

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