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2 Ws 717/20•Oberlandesgericht Köln, 2021-01-21, 2 Ws 717/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 2 Ws 717/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0121.2WS717.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die weitere Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt.
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