Oberlandesgericht Köln, 2020-12-08, 9 U 141/20

9 U 141/20Supreme CourtDec 8, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 9 U 141/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-08

Aktenzeichen: 9 U 141/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1208.9U141.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 309/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

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