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2 Ws 543/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-12-02, 2 Ws 543/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: 2 Ws 543/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1202.2WS543.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers, der auch die dem Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen.
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