Oberlandesgericht Köln, 2020-11-26, 15 U 39/20

15 U 39/20Supreme CourtNov 26, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 15 U 39/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 15 U 39/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1126.15U39.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.01.2020 (28 O 281/19) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 10.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2019 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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