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23 WLw 7/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-11-16, 23 WLw 7/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-16
Aktenzeichen: 23 WLw 7/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1116.23WLW7.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Beteiligte zu 5. ist des eingelegten Rechtsmittels der Beschwerde verlustig. Sie hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 6. - die den übrigen Beteiligten entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 147.252,00 € festgesetzt.
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