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3 U 2/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-11-02, 3 U 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 3 U 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1102.3U2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Aachen – 7 O 106/19 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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