Oberlandesgericht Köln, 2020-10-30, 6 U 136/19

6 U 136/19Supreme CourtOct 30, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 136/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-30

Aktenzeichen: 6 U 136/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:1030.6U136.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 Abs. 1

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.05.2019 verkündete Urteil der 31.

Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 137/18 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken am Geschäftsführer, zu unterlassen,

im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Domain test.net für die Veröffentlichung von Produktvergleichen wie in der nachstehenden Anlage K3 abgebildet zu verwenden

und/oder

algorithmusbasierte Produktvergleiche als Tests zu bezeichnen, wenn Grundlage des Produktvergleichs nicht Tests zu jedem einzelnen der verglichenen Produkte sind und wenn dies geschieht wie in der nachstehenden Anlage K3 abgebildet:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 214,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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