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19 U 248/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-09-25, 19 U 248/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 19 U 248/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0925.19U248.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung der Parteien wird das Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn vom 18.10.2019 (13 O 94/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.021,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 19.576,00 € ab dem 03.07.2019 bis zum 30.09.2019 sowie aus 19.021,37 € ab dem 01.10.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs PKW Seat A Style 2,0 TDI, FIN: B.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird ebenso wie die weitergehende Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung der Gegenseite abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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