Oberlandesgericht Köln, 2020-09-11, 19 U 250/19

19 U 250/19Supreme CourtSep 11, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 250/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-11

Aktenzeichen: 19 U 250/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0911.19U250.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.10.2019 – 7 O 390/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 22.05.2019 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 24.154,48 €, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Seat A 2,0 TDI Ecomotive, Fahrzeugidentifikationsnummer: B, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 24.154,48 € seit dem 08.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 34% und die Beklagte zu 66%. Der Kläger trägt außerdem die Kosten seiner Säumnis.

Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 23% und die Beklagte zu 77%.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.055,80 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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