Oberlandesgericht Köln, 2020-08-21, 19 U 187/19

19 U 187/19Supreme CourtAug 21, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 187/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-21

Aktenzeichen: 19 U 187/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0821.19U187.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.07.2019 (Az.: 16 O 375/18) bezüglich des Klageantrages zu 1. – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, den am 30.11.2018 dem Kläger erteilten Buchauszug (Bl. 174 GA) bezüglich sämtlicher vom Kläger eingereichten und betreuten Geschäfte betreffend Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung aus dem Zeitraum vom 31.05.2009 bis zum 31.05.2017 um Angaben zu der Höhe der Versicherungssumme zum 31.05.2017 zu ergänzen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, den am 30.11.2018 dem Kläger erteilten Buchauszug (Bl. 174 GA) bezüglich sämtlicher von Herrn A und dessen Struktur eingereichten Geschäfte betreffend Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung aus dem Zeitraum vom 31.05.2009 bis zum 31.05.2017 um Angaben zu der Höhe der Versicherungssumme zum 31.05.2017 zu ergänzen.

Im Übrigen wird die Klage bezüglich des Klageantrages zu 1. abgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.07.2019 (Az.: 16 O 375/18) bezüglich des Klageantrages zu 2. – einschließlich des ihm ab dem 03.07.2019 zugrundeliegenden Verfahrens – aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges – dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt – zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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