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16 U 160/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-08-12, 16 U 160/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 16 U 160/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0812.16U160.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (88 O 41/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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