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19 U 9/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-07-03, 19 U 9/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-03
Aktenzeichen: 19 U 9/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0703.19U9.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Az.: 15 O 69/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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