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5 W 16/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-17, 5 W 16/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 5 W 16/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0617.5W16.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 18.5.2020 wird die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.5.2020 - 3 O 334/18 - getroffene Streitwertfestsetzung abgeändert.
Der Wert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf bis zu 35.000 € festgesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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