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6 U 250/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-05, 6 U 250/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 6 U 250/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0605.6U250.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.09.2019 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 209/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 30.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 30.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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