Oberlandesgericht Köln, 2020-05-28, 18 U 292/19

18 U 292/19Supreme CourtMay 28, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 18 U 292/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-28

Aktenzeichen: 18 U 292/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0528.18U292.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.11.2019 dahin ergänzt, dass die Beklagte außerdem zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 4 % aus 37.453,00 € für die Zeit vom 31.12.2014 bis zum 18.10.2018 verurteilt wird.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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