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18 U 186/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-28, 18 U 186/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 18 U 186/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0528.18U186.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.08.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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