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5 U 137/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-20, 5 U 137/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 5 U 137/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0520.5U137.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.06.2019 – 4 O 126/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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