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25 U 20/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-30, 25 U 20/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 25 U 20/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0430.25U20.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten sowie der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21.05.2019 – Az. 10 O 408/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.889,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.841,54 € vom 15.11.2018 bis 20.04.2020 und aus 5.889,46 € seit dem 21.04.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges der Marke Skoda vom Typ A 1,6 TDI Combi mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN): B nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagte 60 % und der Kläger 40 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 10.000,00 € festgesetzt (Berufung der Beklagten: 6.841,54 €; Anschlussberufung des Klägers: 2.913,92 €).
V.
Die Revision wird zugelassen.
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