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7 U 242/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-07, 7 U 242/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-07
Aktenzeichen: 7 U 242/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0407.7U242.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 23.08.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 242/19 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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