Oberlandesgericht Köln, 2020-03-17, 25 U 39/19

25 U 39/19Supreme CourtMar 17, 2020

Full text

Oberlandesgericht Köln — 25 U 39/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-17

Aktenzeichen: 25 U 39/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0317.25U39.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: § 826 BGB

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.07.2019 (4 O 483/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird in Abänderung der Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil auf bis 25.000,00 € festgesetzt. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 25.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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