projects
6 U 172/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-13, 6 U 172/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: 6 U 172/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0313.6U172.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
I. Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Landgerichts vom 26.6.2019 - 84 O 11/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a)
b)
c)
:
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es abgeändert worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt bzgl. der Unterlassung 10.000 €, bzgl. der Auskunft 3.000 € und im Übrigen für den Beklagten 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.